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Strafbefehl per Post — was jetzt?

Kurzantwort: Ein Strafbefehl ist kein normaler Brief — sondern eine schriftliche Verurteilung. Wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen, sind Sie rechtskräftig verurteilt. Handeln Sie sofort.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt und dem Beschuldigten per Post zugestellt — ohne mündliche Verhandlung, ohne dass Sie vorher gehört werden. Er kommt vor allem bei Verkehrsstrafsachen, Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Verstößen gegen das BtMG zum Einsatz.

Das Problem: Viele Empfänger unterschätzen den Strafbefehl, weil er wie ein behördliches Formular aussieht. Tatsächlich steht er einem Urteil gleich. Wer ihn ignoriert, wird verurteilt — mit Eintrag im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis.

14-Tage-Frist: Ab dem Tag der Zustellung (nicht dem Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben!) laufen exakt 14 Tage. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingehen. Mündlich am Telefon reicht nicht. Beauftragen Sie sofort einen Anwalt.

Was kann ein Strafbefehl enthalten?

Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze, Fahrverbot bis sechs Monate, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, Einziehung von Gegenständen und sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (nur bei anwaltlicher Vertretung).

Vorbestraft ab: Geldstrafe über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe über drei Monate = Eintrag im Führungszeugnis. Das kann Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen — insbesondere im öffentlichen Dienst, bei Waffenerlaubnissen oder bei Berufserlaubnissen.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch — aber nicht immer. Sinnvoll ist er, wenn die Beweislage angreifbar ist, die Strafe unverhältnismäßig hoch ausfällt, ein Eintrag im Führungszeugnis vermieden werden soll, die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht oder verfahrensrechtliche Fehler vorliegen. Ob ein Einspruch in Ihrem Fall empfehlenswert ist, kann erst nach Akteneinsicht beurteilt werden.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden — Sie gehen also kein unumkehrbares Risiko ein. Aber: In der Hauptverhandlung kann das Gericht auch eine härtere Strafe aussprechen als im Strafbefehl. Diese Risikoabwägung gehört in die Hände eines erfahrenen Strafverteidigers. Informationen zu den Kosten finden Sie unter Was kostet ein Strafverteidiger?

Was passiert nach dem Einspruch?

Wenn Sie rechtzeitig Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht setzt daraufhin einen Termin zur Hauptverhandlung an — der Strafbefehl gilt dann als Anklage. Das bedeutet: Sie bekommen die Chance, den Vorwurf vor Gericht zu bestreiten und Beweise zu präsentieren.

Wichtig zu wissen: Nach dem Einspruch kann das Gericht im Urteil auch eine schärfere Strafe als im Strafbefehl verhängen — das sogenannte Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) gilt beim Strafbefehl nur eingeschränkt. Ihr Verteidiger wird daher prüfen, ob ein Einspruch taktisch sinnvoll ist oder ob eine andere Strategie — etwa eine Einstellung nach § 153a StPO — bessere Aussichten bietet.

Strafbefehl und Führungszeugnis — was bleibt?

Die entscheidende Grenze liegt bei 90 Tagessätzen: Geldstrafen bis 90 Tagessätze erscheinen nicht im Führungszeugnis — nur im Bundeszentralregister. Ab 91 Tagessätzen oder bei Freiheitsstrafe ist der Eintrag auch im Führungszeugnis sichtbar. Für bestimmte Berufe (Erzieher, Beamte, Pflegeberufe) gelten noch strengere Regelungen mit erweitertem Führungszeugnis.

Die Tilgungsfristen im Bundeszentralregister betragen je nach Schwere der Strafe fünf bis zehn Jahre. Solange ein Eintrag besteht, kann er bei neuen Verfahren strafschärfend berücksichtigt werden. Das macht es umso wichtiger, bereits beim ersten Strafbefehl die richtige Entscheidung zu treffen — und nicht vorschnell auf einen Einspruch zu verzichten.

Kann ich den Einspruch beschränken?

Ja. Wer Einspruch nur gegen die Höhe der Strafe einlegt, akzeptiert den Schuldspruch und streitet nur noch um das Strafmaß. Das kann sinnvoll sein, wenn der Tatvorwurf eindeutig belegt ist und es vor allem darum geht, eine möglichst geringe Strafe oder einen Eintrag im Führungszeugnis zu vermeiden. Der Einspruch kann auch auf einzelne Nebenfolgen beschränkt werden — etwa auf den Führerscheinentzug. Sprechen Sie mit Ihrem Verteidiger, welche Beschränkung in Ihrem Fall strategisch sinnvoll ist.

Strafbefehl und Ausländerstatus

Für ausländische Staatsangehörige hat ein Strafbefehl besondere Bedeutung: Verurteilungen — auch rechtskräftige Strafbefehle — können aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben. Ab bestimmten Strafgrenzen droht der Verlust des Aufenthaltstitels oder die Ausweisung (§ 53 AufenthG). Das Ausländeramt wird über rechtskräftige Strafbefehle informiert. Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltserlaubnis oder einen laufenden Einbürgerungsantrag haben, sollten Sie die aufenthaltsrechtlichen Folgen unbedingt vor dem Entscheid über Einspruch oder Akzeptanz prüfen lassen.

In solchen Fällen arbeiten wir wenn nötig mit auf Ausländerrecht spezialisierten Kollegen zusammen, um die strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Strategie aufeinander abzustimmen.

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