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Honorar & Erstberatung

Klare Konditionen, vollständige Transparenz, keine Überraschungen. Rechtsanwalt Meyer arbeitet ausschließlich auf Basis von Honorarvereinbarungen.

Transparentes Honorar

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzt gesetzliche Mindestgebühren. Rechtsanwalt Meyer vereinbart regelmäßig Honorare, die dem tatsächlichen Aufwand und der Komplexität des Mandats gerecht werden. Diese Vereinbarung wird schriftlich getroffen — verbindlich für beide Seiten.

Kleinere Verfahren
ab 2.500 €
Pauschalhonorar für überschaubare Verfahren ohne oder mit kurzer Hauptverhandlung. Beispiele: einfache Besitzdelikte, kürzere Verkehrsstrafsachen.
Hauptverhandlungstag
ab 1.300 €
Tageshonorar je Hauptverhandlungstag, zuzüglich einer Pauschale für das Ermittlungs- und Zwischenverfahren, die dem Aufwand entspricht.
Umfangreiche Verfahren
Individuell
Wirtschaftsstrafrechtliche Großverfahren, internationale Mandate und Auslieferungsverfahren werden individuell nach Aufwand und Komplexität vereinbart.
Zahlungsweise
Vorschuss
Mandate werden gegen Honorarvorschuss geführt. Die genaue Regelung wird im Mandatsvertrag festgelegt.

Honorar, Versicherung und Erstberatung

Warum Honorarvereinbarung statt RVG-Abrechnung?

Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bilden den Mindestrahmen für anwaltliche Vergütung. In der Praxis decken sie jedoch selten den tatsächlichen Aufwand einer engagierten Strafverteidigung. Wer Akten mit hunderten Seiten sorgfältig analysieren, Beweiswürdigungen vorbereiten, Sachverständigengutachten prüfen und mehrtägige Hauptverhandlungen aktiv begleiten will, kann dies auf Basis der gesetzlichen Gebühren nicht leisten. Die Honorarvereinbarung stellt sicher, dass der Verteidiger den Aufwand betreiben kann, den Ihr Fall verdient.

Rechtsschutzversicherung im Strafrecht

Rechtsschutzversicherungen greifen im Strafrecht nur eingeschränkt. Volle Deckung besteht in der Regel bei Ordnungswidrigkeiten — also etwa Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen. Bei Strafverfahren hängt der Versicherungsschutz entscheidend davon ab, ob ein fahrlässiges oder ein vorsätzliches Delikt vorgeworfen wird: Fahrlässigkeitsdelikte werden von den meisten Tarifen gedeckt, bei Vorsatzvorwürfen besteht in der Regel kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung einsteht, hängt vom konkreten Tarif und vom Tatvorwurf ab. Rechtsanwalt Meyer klärt dies im Erstgespräch und rechnet bei bestehender Deckungszusage direkt mit der Versicherung ab. Auch bei Teildeckung kann eine ergänzende Honorarvereinbarung sinnvoll sein, um den vollen Verteidigungsumfang sicherzustellen.

D&O-Versicherung und Strafverteidigung

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte verfügen häufig über eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung), die auch strafrechtliche Verfahren abdecken kann. Der Deckungsumfang beschränkt sich dabei auf berufsbezogene strafrechtliche Vorwürfe — also Tatvorwürfe, die im Zusammenhang mit der Organtätigkeit stehen, etwa Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Auch wenn ein Vorsatzvorwurf im Raum steht, leisten D&O-Versicherer in der Regel vorläufig — die endgültige Rückforderung erfolgt erst, wenn der Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird. Ein umfassenderer Schutz ergibt sich aus einer speziellen Manager-Straf-Rechtsschutzversicherung, die unabhängig vom Verfahrensausgang leistet und einen breiteren Kostenrahmen abdeckt. Rechtsanwalt Meyer unterstützt seine Mandanten bei der Kommunikation mit dem D&O-Versicherer und bei der Prüfung, ob der konkrete Vorwurf vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Erstberatung und Ersteinschätzung

Das Erstgespräch dient der Analyse Ihrer Situation und einer ersten Einschätzung der Verteidigungsaussichten. Es ist vertraulich und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. In dringenden Fällen — etwa bei Festnahme, Durchsuchung oder Auslieferungshaft — ist Rechtsanwalt Meyer rund um die Uhr erreichbar und kann sofort tätig werden, noch bevor ein formelles Mandat geschlossen wird.

Der Verfahrensablauf

01
Erstkontakt

Telefonisch unter 0431 – 25 93 94 52 oder per E-Mail. Eine erste Einschätzung der Situation ist möglich. Keine Aussage gegenüber Behörden vor diesem Gespräch.

02
Erstgespräch

Persönliche Besprechung in der Kanzlei Kiel, Holstenbrücke 2, oder via Videochat. Analyse der Situation, erste Verteidigungsstrategie, Honorarvereinbarung.

03
Akteneinsicht

Beantragung der Verfahrensakte bei Staatsanwaltschaft oder Gericht. Vollständige Analyse der Beweislage — die Grundlage jeder sachkundigen Verteidigung.

04
Verteidigung

Aktive Verteidigung in allen Verfahrensstadien: Ermittlung, Anklage, Hauptverhandlung, Rechtsmittel — bis zur rechtskräftigen Entscheidung.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Für dringende Strafsachen: Sofort anrufen. Für weniger eilige Anfragen: E-Mail an die Kanzlei genügt. Alle Anfragen werden diskret und zeitnah bearbeitet.

Meyer Criminal Law

Rechtsanwalt Andreas Meyer
Holstenbrücke 2
24103 Kiel
Schleswig-Holstein

Mitglied der RAK Schleswig-Holstein
Fachanwalt für Strafrecht

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