Honorar, Versicherung und Erstberatung
Warum Honorarvereinbarung statt RVG-Abrechnung?
Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bilden den Mindestrahmen für anwaltliche Vergütung. In der Praxis decken sie jedoch selten den tatsächlichen Aufwand einer engagierten Strafverteidigung. Wer Akten mit hunderten Seiten sorgfältig analysieren, Beweiswürdigungen vorbereiten, Sachverständigengutachten prüfen und mehrtägige Hauptverhandlungen aktiv begleiten will, kann dies auf Basis der gesetzlichen Gebühren nicht leisten. Die Honorarvereinbarung stellt sicher, dass der Verteidiger den Aufwand betreiben kann, den Ihr Fall verdient.
Rechtsschutzversicherung im Strafrecht
Rechtsschutzversicherungen greifen im Strafrecht nur eingeschränkt. Volle Deckung besteht in der Regel bei Ordnungswidrigkeiten — also etwa Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen. Bei Strafverfahren hängt der Versicherungsschutz entscheidend davon ab, ob ein fahrlässiges oder ein vorsätzliches Delikt vorgeworfen wird: Fahrlässigkeitsdelikte werden von den meisten Tarifen gedeckt, bei Vorsatzvorwürfen besteht in der Regel kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung einsteht, hängt vom konkreten Tarif und vom Tatvorwurf ab. Rechtsanwalt Meyer klärt dies im Erstgespräch und rechnet bei bestehender Deckungszusage direkt mit der Versicherung ab. Auch bei Teildeckung kann eine ergänzende Honorarvereinbarung sinnvoll sein, um den vollen Verteidigungsumfang sicherzustellen.
D&O-Versicherung und Strafverteidigung
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte verfügen häufig über eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung), die auch strafrechtliche Verfahren abdecken kann. Der Deckungsumfang beschränkt sich dabei auf berufsbezogene strafrechtliche Vorwürfe — also Tatvorwürfe, die im Zusammenhang mit der Organtätigkeit stehen, etwa Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Auch wenn ein Vorsatzvorwurf im Raum steht, leisten D&O-Versicherer in der Regel vorläufig — die endgültige Rückforderung erfolgt erst, wenn der Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird. Ein umfassenderer Schutz ergibt sich aus einer speziellen Manager-Straf-Rechtsschutzversicherung, die unabhängig vom Verfahrensausgang leistet und einen breiteren Kostenrahmen abdeckt. Rechtsanwalt Meyer unterstützt seine Mandanten bei der Kommunikation mit dem D&O-Versicherer und bei der Prüfung, ob der konkrete Vorwurf vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Erstberatung und Ersteinschätzung
Das Erstgespräch dient der Analyse Ihrer Situation und einer ersten Einschätzung der Verteidigungsaussichten. Es ist vertraulich und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. In dringenden Fällen — etwa bei Festnahme, Durchsuchung oder Auslieferungshaft — ist Rechtsanwalt Meyer rund um die Uhr erreichbar und kann sofort tätig werden, noch bevor ein formelles Mandat geschlossen wird.