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Verkehrsstrafrecht in Kiel

Führerschein, Fahrverbot, Freiheitsstrafe — im Verkehrsstrafrecht zählt jede Stunde. Verteidigung vom ersten Tag an.

Verkehrsstrafrecht in Kiel und Schleswig-Holstein

Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe gehen weit über bloße Ordnungswidrigkeiten hinaus. Bei Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung im Straßenverkehr drohen nicht nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen, sondern regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis — ein existenzieller Eingriff für viele Mandanten.

Auf dieser Seite: Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Führerscheinerhalt, Sperrfrist, MPU — und was die Verteidigung in jedem Fall für Sie tun kann.

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist einer der häufigsten verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfe. Die Rechtsprechung ist streng, doch entscheidend sind die Qualität der Blutprobe, die Einhaltung von Messverfahren und die Umstände der Kontrolle. Eine frühe anwaltliche Prüfung der Beweismittel kann den Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch bedeuten.

Promillegrenzen im ÜberblickAb 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen: relative Fahruntüchtigkeit (strafbar). Ab 1,1 ‰: absolute Fahruntüchtigkeit (strafbar ohne Ausfallerscheinungen). Ab 1,6 ‰: MPU wird regelmäßig angeordnet.

Besonders relevant: Die 0,3-Promille-Grenze bei relativer Fahruntüchtigkeit und die 1,1-Promille-Grenze bei absoluter Fahruntüchtigkeit. Auch unterhalb von 1,1-Promille kann eine Strafbarkeit bestehen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Eine sorgfältige Prüfung der Umstände - und ob es sich tatsächlich um Ausfallerscheinungen handelte - ist unerlässlich.

In der Praxis sind die Verteidigungsansätze vielfältig: Fehler bei der Blutentnahme — etwa eine nicht ordnungsgemäße Belehrung oder eine verspätete Probenentnahme — können zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führen. Auch die Kalibrierung des Messgeräts, der Zeitraum zwischen Fahrtende und Blutentnahme (Rückrechnung) und die Frage, ob ein Arzt die Blutprobe entnommen hat, sind regelmäßig Angriffspunkte der Verteidigung. Bei Drogenfahrten kommt hinzu, dass der Nachweis einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit deutlich schwieriger ist als bei Alkohol.

Fahrerflucht (§ 142 StGB — unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Der Vorwurf der Fahrerflucht wiegt schwer und führt regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer den Unfallort verlässt, ohne die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeugs zu ermöglichen, macht sich strafbar — selbst bei geringfügigen Schäden.

Zentral ist die Frage, ob sich der Beschuldigte der Tatbestandsverwirklichung bewusst war und ob ein Nachträgliches Sich-Stellen (§ 142 Abs. 4 StGB) innerhalb von 24 Stunden erfolgte. Auch hier gilt: Wer sich zeitnah nach dem Vorfall meldet und kooperiert, hat Anspruch auf tätige Reue und kann einer Verurteilung entgehen.

Wichtig bei FahrerfluchtMelden Sie sich innerhalb von 24 Stunden — die sogenannte tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB kann eine erhebliche Strafmilderung oder sogar Straffreiheit bewirken.

Häufig wird unterschätzt, dass auch Bagatellschäden — ein Kratzer an einem geparkten Fahrzeug, ein abgeknickter Außenspiegel — den Tatbestand erfüllen können. Andererseits bietet gerade die Frage des subjektiven Tatbestands erhebliche Verteidigungsansätze: Hat der Fahrer den Zusammenstoß überhaupt bemerkt? War der Schaden bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen erkennbar? Diese Umstände können den Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch ausmachen.

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr

Werden Menschen durch Verkehrsdelikte verletzt oder getötet, greifen § 222 StGB (fahrlässige Tötung) oder § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung). Die Strafrahmen sind erheblich: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind möglich. In diesen Fällen ist eine umfassende Aufklärung der Unfallursache, die Prüfung von Gutachten und die Vertretung gegenüber Nebenklägern entscheidend.

Unfallrekonstruktionsgutachten spielen in diesen Verfahren eine zentrale Rolle. Die Verteidigung prüft, ob das Gutachten methodisch einwandfrei erstellt wurde, ob alternative Unfallhergänge berücksichtigt wurden und ob ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Gerade bei tödlichen Verkehrsunfällen ist die emotionale Belastung für alle Beteiligten enorm. Eine sachkundige Verteidigung achtet darauf, dass die Schuldfrage nicht von der Tragik des Ergebnisses überlagert wird, sondern nach objektiven Kriterien beurteilt wird.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann nach § 315c StGB bestraft werden. Dies betrifft etwa erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder gefährliche Überholmanöver. Auch hier droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Strafrahmen § 315d StGBGrundtatbestand: bis 2 Jahre Freiheitsstrafe. Bei Gefahr für Leib/Leben oder fremde Sachen: bis 5 Jahre. Bei schwerer Gesundheitsschädigung: bis 10 Jahre. Bei Todesfolge: 1 bis 10 Jahre.

Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen ein eigenständiger Straftatbestand. Erfasst werden nicht nur organisierte Rennen, sondern auch das sogenannte Alleinrasen — das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Strafrahmen sind erheblich: In Grundfällen droht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, bei Verursachung schwerer Gesundheitsschäden bis zu zehn Jahren, bei Todesfolge bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Abgrenzung zwischen einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung und einem verbotenen Rennen ist in der Praxis häufig umstritten und bietet Verteidigungsansätze.

Der Ablauf eines verkehrsstrafrechtlichen Verfahrens

Ein verkehrsstrafrechtliches Verfahren beginnt typischerweise mit einer Polizeikontrolle, einem Unfall oder einer Anzeige. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft folgen in der Regel die Vernehmung des Beschuldigten, die Sicherstellung des Führerscheins und gegebenenfalls die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 111a StPO. Für die Verteidigung ist es entscheidend, bereits in dieser frühen Phase aktiv zu werden: Akteneinsicht beantragen, die Beweismittel prüfen und — wenn möglich — eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abwenden oder deren Aufhebung erreichen. Im weiteren Verlauf kann das Verfahren durch Strafbefehl oder Hauptverhandlung abgeschlossen werden. In vielen Fällen ist auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Auflage möglich.

Verteidigungsstrategie: Führerscheinerhalt als Ziel

In den meisten verkehrsstrafrechtlichen Verfahren steht nicht nur die Frage von Schuld oder Unschuld im Raum, sondern vor allem die Frage, ob die Fahrerlaubnis erhalten werden kann. Für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und viele andere Mandanten ist der Führerschein existenziell. Eine strategisch kluge Verteidigung zielt daher nicht nur auf Freispruch oder milde Strafe, sondern insbesondere auf den Erhalt der Fahrerlaubnis — durch Verfahrenseinstellungen, mildernde Umstände oder durch Vermeidung einer Entziehungsentscheidung.

Sperrfrist und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wird die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen, ordnet das Gericht zugleich eine Sperrfrist an, während derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese Sperrfrist beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Entscheidend für die Verteidigung: Die Sperrfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufgehoben werden — etwa wenn der Verurteilte an einer verkehrspsychologischen Nachschulung teilgenommen hat oder neue Umstände eingetreten sind. Eine strategische Verteidigung berücksichtigt die Sperrfrist bereits im Hauptverfahren und bereitet die spätere Wiedererteilung vor.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Nach Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr verlangt die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als Voraussetzung für die Wiedererteilung. Die MPU prüft, ob der Betroffene künftig ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen kann. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier entscheidend: Die Vorbereitung auf die MPU sollte bereits parallel zum Strafverfahren beginnen. Ich berate meine Mandanten auch zum verwaltungsrechtlichen Nachspiel und koordiniere bei Bedarf mit spezialisierten Verkehrspsychologen.

Ich vertrete Mandanten in sämtlichen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren in Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit — vom ersten Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln. Der Fokus liegt auf einer sachkundigen, strategischen Verteidigung, die alle Möglichkeiten des materiellen und prozessualen Rechts ausschöpft.

Festnahme oder Durchsuchung? Sofort handeln.

Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt von der Polizei kontrolliert, vorgeladen oder festgenommen werden: Machen Sie keine Aussage und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Auf unserer Erste-Hilfe-Seite finden Sie eine Übersicht Ihrer Rechte bei Festnahme, Durchsuchung und Vorladung — verständlich erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht.

Verkehrsstrafrechtliche Verfahren überschneiden sich häufig mit anderen Rechtsgebieten. Wenn im Zusammenhang mit dem Verkehrsdelikt auch Betäubungsmittel eine Rolle spielen — etwa bei einer Drogenfahrt — berät Rechtsanwalt Meyer auch im Betäubungsmittelstrafrecht. Bei schweren Unfällen mit wirtschaftlichem Hintergrund — etwa bei Firmenfahrzeugen oder Transportdelikten — können auch Fragen des Wirtschaftsstrafrechts relevant werden.

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