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Rechtsanwalt Andreas Meyer

Ausschließlich Strafrecht.

Ausschließlich Verteidigung.

Seit über zwei Jahrzehnten.

Rechtsanwalt Andreas Meyer — Fachanwalt für Strafrecht

Über zwei Jahrzehnte Strafverteidigung

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und seit über zwei Jahrzehnten ausschließlich als Strafverteidiger tätig. In dieser Zeit habe ich mehrere tausend Verfahren in sämtlichen Instanzen begleitet und abgeschlossen — von Amts- und Landgerichten über die Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht, wo ich bereits vielfach erfolgreich war.

Meine Kanzlei Meyer Criminal Law hat ihren Sitz in Kiel, Holstenbrücke 2 im Herzen der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins. Von Kiel aus verteidige ich Mandanten bundesweit — und in internationalen Verfahren auch darüber hinaus.

Was mich auszeichnet, ist die konsequente Spezialisierung: Kein Familien- oder Zivilrecht, keine Allgemeinpraxis. Ausschließlich Strafrecht — und das auf dem höchsten Niveau, das die Profession zu bieten hat. Diese Fokussierung schlägt sich in einer Tiefe der Sachkunde und Erfahrung nieder, die Mandanten in kritischen Situationen spüren.

Sieben strafrechtliche Schwerpunkte prägen meine Kanzlei: Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Auslieferungsrecht, Beamtenstrafrecht und Wehrstrafrecht. In jedem dieser Gebiete verfüge ich über eine Expertise, die weit über das Durchschnittsniveau hinausgeht.

Strafverteidigung verstehe ich nicht als reaktives Pflichtprogramm, sondern als aktive, strategische Arbeit für den Mandanten — vom ersten Telefonat bis zur letzten Instanz.

20+
Jahre als Strafverteidiger
2000+
Abgeschlossene Verfahren
7
Schwerpunkte
3
Int. Berufsverbände

Holstenbrücke 2
24103 Kiel
Schleswig-Holstein

0171 – 40 75 75 8
0431 – 25 93 94 52
kanzlei@meyer-legal.info

Wie ich arbeite

Akteneinsicht als Fundament

Keine Verteidigung ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte. Ich beantrage Akteneinsicht nach § 147 StPO unmittelbar nach Mandatsübernahme und analysiere die Beweislage, bevor ich eine Verteidigungsstrategie entwickle. Gutachten, Zeugenaussagen und digitale Beweismittel werte ich systematisch aus.

Kommunikation auf Augenhöhe

Ich informiere meine Mandanten regelmäßig und verständlich über den Verfahrensstand, erkläre juristische Zusammenhänge in klarer Sprache und bespreche jeden Schritt, bevor ich ihn unternehme. Das Mandat ist eine Zusammenarbeit — keine Einbahnstraße.

Erreichbarkeit in Notfällen

Strafrechtliche Notfälle kennen keine Geschäftszeiten. Bei Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl bin ich rund um die Uhr erreichbar und kann sofort tätig werden — noch bevor ein formelles Mandat geschlossen wird. In Kiel und bundesweit.

Verteidigung bis zur letzten Instanz

Ich verteidige nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern begleite Mandanten durch alle Verfahrensstadien: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde. Das Ziel ist nicht der schnellste, sondern der beste Ausgang.

Internationale Vernetzung

Die Mitgliedschaft in führenden internationalen Strafrechtsverbänden sichert den Zugang zu aktuellen Entwicklungen im europäischen und internationalen Strafrecht und ermöglicht Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.

European Criminal Bar Association

Führende europäische Vereinigung von Strafverteidigern. Vernetzung und Fortbildung im europäischen Strafrecht, insbesondere im Bereich des Europäischen Haftbefehls und der Rechtshilfe.

International Bar Association

Weltweite Anwaltsorganisation mit über 80.000 Mitgliedern. Bedeutsam für internationale Mandate und grenzüberschreitende Verfahren im Auslieferungs- und Wirtschaftsstrafrecht.

Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung

Regionale Vereinigung der Strafverteidiger in Schleswig-Holstein. Engagiert für Grundrechte und Verfahrensrechte in der strafrechtlichen Praxis des Landes.

Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein

Rechtsanwalt Andreas Meyer ist zugelassenes Mitglied der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig.

Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht

In mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren habe ich die Rechte von Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchgesetzt — teils als Verfahrensbevollmächtigter eigener Mandate, teils als Verfasser der Verfassungsbeschwerde für Kollegen. Alle nachfolgenden Entscheidungen sind öffentlich abrufbar.

BVerfG, 2 BvR 908/21 Beschluss vom 18.08.2021

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Rumänien. Das BVerfG hob den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG auf und verwies die Sache zurück. Das Gericht stellte fest, dass die Fachgerichte ihrer Pflicht zur Prüfung der konkreten Haftbedingungen nicht hinreichend nachgekommen waren.

Entscheidung im Volltext bei HRRS → dejure.org
BVerfG, 2 BvR 1285/20 Beschluss vom 14.01.2021

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Das BVerfG stellte eine Verletzung von Art. 4 der EU-Grundrechtecharta fest und hob den Auslieferungsbeschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG auf. Das OLG hatte die Haftbedingungen in der Zieleinrichtung nicht ausreichend geprüft — insbesondere fehlte eine Gesamtwürdigung der Haftraumgröße und Aufschlusszeiten.

Entscheidung im Volltext beim BVerfG → dejure.org
BVerfG, 2 BvR 1661/19 Beschluss vom 22.10.2019

Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation. Das BVerfG untersagte die Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft und rügte die unzureichende fachgerichtliche Prüfung des Auslieferungshindernisses der politischen Verfolgung sowie die fehlende Berücksichtigung einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Entscheidung im Volltext beim BVerfG → dejure.org
BVerfG, 2 BvR 894/19 Beschluss vom 24.06.2019

Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung. Das BVerfG beanstandete die unzureichende Prüfung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz sowie die mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Auslieferungshindernis der politischen Verfolgung. Nach der einstweiligen Anordnung erklärte das Fachgericht die Auslieferung für unzulässig.

Entscheidung im Volltext beim BVerfG → dejure.org
BVerfG, 2 BvR 37/18 Beschluss vom 09.05.2018

Stattgebender Kammerbeschluss in einem Auslieferungsverfahren nach Rumänien. Das BVerfG untersagte zunächst per einstweiliger Anordnung die Überstellung und gab der Verfassungsbeschwerde anschließend statt. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG wurde aufgehoben, weil das Gericht die Haftbedingungen nicht ausreichend geprüft und eine EuGH-Vorlage unterlassen hatte.

Entscheidung im Volltext bei HRRS → dejure.org

Diese Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht belegen die konsequente Verteidigung der Grundrechte seiner Mandanten — auch gegen fachgerichtliche Entscheidungen. Mehr zum Rechtsgebiet erfahren Sie auf der Seite Auslieferungsrecht.

Voll digitalisiert — kein Papier

Meyer Criminal Law arbeitet vollständig papierlos. Alle Akten, Schriftsätze und Dokumente werden digital verarbeitet, verschlüsselt gespeichert und über sichere Kanäle kommuniziert. Das bedeutet: schnellere Reaktionszeiten, jederzeitiger Zugriff und maximale Effizienz.

Papierlose Aktenführung

Sämtliche Verfahrensakten werden digital erfasst, strukturiert und durchsuchbar abgelegt. Kein Papier, keine Ordner — dafür sofortiger Zugriff auf jedes Dokument, jede Seite, jede Anlage. Auch unterwegs, auch vor Gericht.

DSGVO-konformer Mandanten-Cloudspace

Mandanten erhalten passwortgeschützten Zugang zu einem sicheren Cloudspace auf Servern in Deutschland. Dort stehen sämtliche Verfahrensunterlagen unmittelbar nach Eingang zur Verfügung — Akteneinsicht, Schriftsätze, Beschlüsse, Gutachten.

Verschlüsselte Kommunikation

Mandantenkommunikation läuft über verschlüsselte Kanäle. Vertrauliche Inhalte werden niemals unverschlüsselt per E-Mail versendet. Die Kanzlei nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste und sichere Dateiübertragung.

Bundesweit ohne Einschränkung

Die digitale Infrastruktur erlaubt es, Mandate in ganz Deutschland zu führen, ohne dass die räumliche Entfernung zum Kanzleisitz Kiel eine Rolle spielt. Besprechungen finden persönlich, per Videocall oder telefonisch statt — je nachdem, was die Situation erfordert.

Wichtiger Hinweis

Vertraulichkeit der Verfahrensunterlagen

Die Ihnen zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit und sind ausschließlich für Ihre persönliche Kenntnisnahme bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte — auch auszugsweise — ist nicht gestattet. Behandeln Sie alle Dokumente mit der gebotenen Sorgfalt.

So erreichen Sie die Kanzlei

Ich bin über mehrere Kanäle erreichbar. In dringenden Fällen — Festnahme, Durchsuchung, Haftbefehl — rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.

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Signal
Videocall
E-Mail
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