Über zwei Jahrzehnte Strafverteidigung
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und seit über zwei Jahrzehnten ausschließlich als Strafverteidiger tätig. In dieser Zeit habe ich mehrere tausend Verfahren in sämtlichen Instanzen begleitet und abgeschlossen — von Amts- und Landgerichten über die Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht, wo ich bereits vielfach erfolgreich war.
Meine Kanzlei Meyer Criminal Law hat ihren Sitz in Kiel, Holstenbrücke 2 im Herzen der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins. Von Kiel aus verteidige ich Mandanten bundesweit — und in internationalen Verfahren auch darüber hinaus.
Was mich auszeichnet, ist die konsequente Spezialisierung: Kein Familien- oder Zivilrecht, keine Allgemeinpraxis. Ausschließlich Strafrecht — und das auf dem höchsten Niveau, das die Profession zu bieten hat. Diese Fokussierung schlägt sich in einer Tiefe der Sachkunde und Erfahrung nieder, die Mandanten in kritischen Situationen spüren.
Sieben strafrechtliche Schwerpunkte prägen meine Kanzlei: Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Auslieferungsrecht, Beamtenstrafrecht und Wehrstrafrecht. In jedem dieser Gebiete verfüge ich über eine Expertise, die weit über das Durchschnittsniveau hinausgeht.
Strafverteidigung verstehe ich nicht als reaktives Pflichtprogramm, sondern als aktive, strategische Arbeit für den Mandanten — vom ersten Telefonat bis zur letzten Instanz.