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Auslieferungsrecht und internationale Rechtshilfe

Europäischer Haftbefehl, Auslieferungshaft, internationale Rechtshilfe — in Auslieferungsverfahren zählt jede Stunde.

Auslieferungsrecht und internationale Rechtshilfe in Kiel

Das Auslieferungsrecht und die internationale Rechtshilfe in Strafsachen sind hochkomplexe Rechtsgebiete, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Europäische Union hat mit dem Europäischen Haftbefehl ein Instrument geschaffen, das Auslieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten erheblich beschleunigt. Doch auch außerhalb der EU finden zahlreiche Auslieferungsverfahren statt — etwa mit den USA, der Schweiz oder der Türkei. Wer von einer Auslieferung betroffen ist, muss schnell handeln: Die Fristen sind kurz, und die rechtlichen Hürden sind hoch.

Auf dieser Seite: Europäischer Haftbefehl, Auslieferungshaft, politische Verfolgung, Haftbedingungen im Zielstaat, Interpol Red Notice, Verfahren vor dem OLG und BVerfG — und wie Rechtsanwalt Meyer Auslieferungen erfolgreich verhindert hat.

Der Europäische Haftbefehl (EuHb)

Der Europäische Haftbefehl ist das zentrale Instrument der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU. Er ermöglicht es einem Mitgliedstaat, eine Person, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe zu überstellen. Anders als bei klassischen Auslieferungsverfahren entfällt weitgehend die materiellrechtliche Prüfung — es handelt sich um ein rein justizielles (Abwicklungs-)Verfahren.

Entscheidend ist: Ein Europäischer Haftbefehl kann nur in engen Grenzen abgelehnt werden. Die wichtigsten Ablehnungsgründe sind:

  • Verjährung der Tat nach deutschem Recht
  • Ne bis in idem — die Tat wurde bereits in einem anderen Staat abgeurteilt
  • Politische Verfolgung oder Gefahr unmenschlicher Behandlung
  • Fehlende beiderseitige Strafbarkeit bei bestimmten Delikten
Ablehnungsgründe im ÜberblickVerjährung der Tat nach deutschem Recht. Ne bis in idem — bereits in einem anderen Staat abgeurteilt. Politische Verfolgung oder Gefahr unmenschlicher Behandlung. Fehlende beiderseitige Strafbarkeit bei bestimmten Delikten. Minderjährigkeit des Betroffenen nach deutschem Recht.

In der Praxis zeigt sich, dass die Oberlandesgerichte häufig geneigt sind, dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Mitgliedstaaten den Vorrang einzuräumen und Auslieferungen großzügig für zulässig zu erklären. Gerade deshalb ist eine spezialisierte Verteidigung so wichtig: Die Ablehnungsgründe müssen substantiiert vorgetragen und — wenn nötig — bis zum Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden. Ich habe in mehreren Verfahren vor dem BVerfG erfolgreich Auslieferungen nach Rumänien und Russland verhindert.

Politische Verfolgung als Auslieferungshindernis

Ein Auslieferungshindernis von besonderer Bedeutung ist die politische Verfolgung nach § 6 Abs. 2 IRG. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein Auslieferungsersuchen politisch motiviert ist oder dem Betroffenen im Zielstaat politische Verfolgung droht, muss das zuständige OLG dies eigenständig prüfen. Dabei ist es grundsätzlich nicht an asylrechtliche Entscheidungen gebunden — eine Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist jedoch ein gewichtiges Indiz, das nicht ignoriert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem von Rechtsanwalt Meyer geführten Verfahren (2 BvR 1661/19) ausdrücklich klargestellt und die Auslieferung an die Russische Föderation untersagt.

Auslieferungshaft

Wer von einem Europäischen Haftbefehl betroffen ist, wird in der Regel sofort in Auslieferungshaft genommen. Diese Haft kann Wochen oder Monate dauern, bis über die Auslieferung entschieden wird. Eine Verteidigung muss daher schnell handeln, um eine Haftprüfung zu erwirken oder Haftbedingungen zu verbessern.

Klassische Auslieferungsverfahren (außerhalb der EU)

Außerhalb der EU kann die Auslieferung aufgrund von bilateralen Verträgen, Auslieferungsabkommen mit der EU oder gänzlich vertragslos allein auf Basis diplomatischer Zusicherungen erfolgen.

Internationale Rechtshilfe

Neben der Auslieferung gibt es zahlreiche andere Formen der internationalen Rechtshilfe: Zeugenbefragungen im Ausland, Durchsuchungen auf Ersuchen ausländischer Behörden oder der Europäischen Staatsanwaltschaft, Herausgabe von Beweismitteln oder Vollstreckung ausländischer Urteile. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung wichtig, um sicherzustellen, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben.

Verteidigung in Auslieferungsverfahren

Die Verteidigung in Auslieferungsverfahren erfordert spezialisierte Kenntnisse im internationalen Strafrecht und der Rechtshilfepraxis. Entscheidend ist, dass schnell gehandelt wird: Die Fristen für Rechtsmittel sind kurz, und jede Verzögerung kann entscheidend sein. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in Auslieferungsverfahren und internationalen Rechtshilfeersuchen, war bereits mehrfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht und konnte meinen Mandanten ihre Freiheit erkämpfen. Ich vertrete Mandanten in Verfahren vor deutschen Gerichten und arbeite eng mit Anwälten im Ausland zusammen, um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten.

Haftbedingungen im ersuchenden Staat

Ein zentraler Verteidigungsansatz betrifft die Haftbedingungen im ersuchenden Staat. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Aranyosi/Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU) und des BVerfG darf eine Auslieferung nicht erfolgen, wenn im Zielstaat eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht. Dies betrifft insbesondere Überbelegung, fehlende medizinische Versorgung oder systemische Defizite im Justizvollzug. Das zuständige OLG muss in solchen Fällen konkrete Zusicherungen des ersuchenden Staates einholen und deren Verlässlichkeit prüfen.

Zwei-Stufen-Prüfung der HaftbedingungenStufe 1: Bestehen im ersuchenden Staat generell systemische Mängel der Haftbedingungen? Stufe 2: Ist der konkrete Beschuldigte einer individuellen Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt? Mindeststandard: 3 m² persönlicher Raum ohne Mobiliar pro Person.

Die Prüfung der Haftbedingungen erfolgt in zwei Stufen: Zunächst muss das Gericht feststellen, ob im ersuchenden Staat generell systemische Mängel der Haftbedingungen bestehen. Ist dies der Fall, muss es im zweiten Schritt prüfen, ob der konkrete Beschuldigte einer individuellen Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wäre. Dabei sind die Haftraumgröße (mindestens 3 m² persönlicher Raum ohne Mobiliar), die täglichen Aufschlusszeiten, die sanitären Verhältnisse und die medizinische Versorgung in einer Gesamtwürdigung zu bewerten. Bloße Zusicherungen des ersuchenden Staates genügen nicht, wenn sie unspezifisch sind oder bekanntermaßen nicht eingehalten werden. In zwei von Rechtsanwalt Meyer vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfahren (2 BvR 908/21 und 2 BvR 1285/20) hat das BVerfG genau diesen Punkt betont und die jeweiligen OLG-Beschlüsse aufgehoben.

Interpol-Fahndung und Red Notice

Neben dem Europäischen Haftbefehl können Staaten auch über Interpol international nach Personen fahnden lassen. Eine sogenannte Red Notice ist eine internationale Fahndungsausschreibung, die zur vorläufigen Festnahme führen kann. Für den Betroffenen bedeutet dies, dass er bei jeder Grenzkontrolle — auch innerhalb Europas — festgenommen werden kann. Die Verteidigung gegen eine Red Notice erfolgt über die Commission for the Control of INTERPOL's Files (CCF) in Lyon. Ich unterstütze Mandanten auch bei der Löschung oder Korrektur von Interpol-Fahndungen, insbesondere wenn diese auf politisch motivierten Ersuchen beruhen.

Verfahren vor dem OLG

Über die Zulässigkeit einer Auslieferung entscheidet in Deutschland das jeweils zuständige Oberlandesgericht. Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst prüft das OLG die rechtliche Zulässigkeit, anschließend entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde — in der Regel das Bundesamt für Justiz oder die Landesjustizverwaltung — über die Bewilligung. Gegen den Zulässigkeitsbeschluss des OLG ist die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich. In beiden Verfahrensabschnitten ist anwaltliche Vertretung nicht nur sinnvoll, sondern in aller Regel entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Festgenommen aufgrund eines Haftbefehls? Sofort handeln.

Wenn Sie aufgrund eines Europäischen Haftbefehls oder eines internationalen Auslieferungsersuchens festgenommen werden, zählt jede Stunde. Machen Sie keine Aussage und verlangen Sie sofort anwaltlichen Beistand. Auf unserer Erste-Hilfe-Seite erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einer Festnahme haben — auch bei Festnahmen auf Basis internationaler Haftbefehle.

Weiterführendes Fachportal: Für vertiefte Informationen zum deutschen Auslieferungsrecht, zum Europäischen Haftbefehl und zu konkreten Länderkonstellationen betreibe ich das Fachportal auslieferung.info mit einem umfangreichen Lexikon zu allen relevanten Fachbegriffen des IRG und mit Länderseiten zu über 60 Staaten.

Auslieferungsverfahren stehen oft im Zusammenhang mit konkreten Straftatvorwürfen aus dem Ausland. Häufig geht es um Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts — etwa Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche — oder um internationale Drogenverfahren. Rechtsanwalt Meyer verteidigt in allen diesen Bereichen und koordiniert bei Bedarf mit Anwälten im Ausland. Vertiefende Hintergrundinformationen zum ersuchenden Staat und zur dortigen Rechtslage finden Sie auf den Länderseiten unter auslieferung.info.

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