Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
Die Grundlage der Vergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sieht für jedes Verfahrensstadium — Ermittlungsverfahren, gerichtliches Verfahren, Rechtsmittelverfahren — sogenannte Rahmengebühren vor. Innerhalb dieses Rahmens richtet sich die konkrete Gebühr nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache.
Für ein Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht mit einer Hauptverhandlung bewegen sich die gesetzlichen Gebühren typischerweise zwischen 1.000 und 2.500 €. Bei umfangreichen Verfahren vor dem Landgericht oder bei Wirtschaftsstrafsachen steigen die Gebühren entsprechend.
Individuelle Honorarvereinbarung
Bei Mandaten mit erhöhtem Arbeitsaufwand wird eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen — üblicherweise auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar für bestimmte Abschnitte. In unserer Kanzlei besprechen wir die voraussichtlichen Kosten immer offen und verbindlich, bevor ein Mandat beginnt. Detaillierte Informationen finden Sie unter Honorar & Mandat.
Pflichtverteidiger — wirklich kostenlos?
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn eine Verteidigung vorgeschrieben ist. Zunächst zahlt die Staatskasse. Aber: Bei einer Verurteilung werden die Kosten dem Angeklagten auferlegt. Und die Pflichtverteidigergebühren sind gedeckelt — oft deutlich unter dem, was eine engagierte Verteidigung erfordert. Sie können Ihren Pflichtverteidiger selbst wählen — nutzen Sie dieses Recht.
Kosten bei Freispruch
Bei Freispruch oder Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen — allerdings nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Einstellung nach § 153a StPO (gegen Auflage) gibt es in der Regel keine Erstattung. Betrachten Sie die Kosten einer qualifizierten Verteidigung als Investition: Ein Strafverfahren kann Ihre berufliche Existenz, Ihre Freiheit und Ihren Ruf gefährden. Die Erste-Hilfe-Seite gibt einen ersten Überblick.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung wirklich?
Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre Rechtsschutzversicherung im Straffall vollständig einspringt. In der Praxis ist das differenzierter. Die meisten Verträge enthalten einen Strafrechtsschutz, der die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG erstattet — nicht jedoch eine darüber hinausgehende Honorarvereinbarung. Wer einen erfahrenen Spezialisten mit einer individuellen Vergütungsvereinbarung beauftragt, muss den Differenzbetrag selbst tragen.
Ausnahmen gibt es zudem bei Vorsatzdelikten: Viele Versicherungen lehnen die Deckung ab, wenn eine vorsätzliche Straftat zur Verurteilung führt — und fordern die vorgestreckte Deckung zurück. Im Ermittlungsverfahren leisten sie zunächst, weil die Unschuldsvermutung gilt. Klären Sie die Deckungsfrage daher frühzeitig, am besten noch vor dem ersten Anwaltsgespräch.
Lohnt sich ein Anwalt — oder kann ich mich selbst verteidigen?
Technisch gesehen können Sie sich vor dem Amtsgericht selbst verteidigen. In der Praxis ist das in fast allen Fällen ein Fehler. Staatsanwälte und Richter kennen die Akten, die Rechtsprechung und die Verfahrensregeln. Wer ohne anwaltliche Unterstützung auftritt, riskiert, dass entlastende Beweismittel nicht rechtzeitig beantragt werden, Fristen versäumt werden oder Aussagen gemacht werden, die sich später belasten. Die Kosten eines Verteidigers stehen in aller Regel in keinem Verhältnis zu den Folgen einer Verurteilung — beruflich, finanziell und persönlich.
Gerade im Ermittlungsverfahren, also bevor Anklage erhoben wurde, ist anwaltliche Begleitung am wertvollsten — und häufig am günstigsten. Viele Verfahren lassen sich in diesem frühen Stadium zur Einstellung bringen, wenn der Verteidiger rechtzeitig eingeschaltet wird und gezielt auf die Ermittlungsakte einwirkt.
Kosten bei Einstellung des Verfahrens
Wenn das Verfahren eingestellt wird — ob mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) —, entscheidet das Gericht nach Ermessen über die Kosten. Bei einer Pflichteinstellung trägt die Staatskasse in der Regel die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten, also auch die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Bei einer Einstellung nach § 153a StPO hingegen bleibt der Beschuldigte häufig auf seinen Kosten sitzen.
Das ist ein weiterer Grund, warum frühzeitige anwaltliche Begleitung im Ermittlungsverfahren so wichtig ist: Wer es schafft, eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO zu erwirken, erhält seine Kosten erstattet. Wer erst nach Anklageerhebung tätig wird, hat diese Möglichkeit nicht mehr.