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Wirtschaftsstrafrecht in Kiel

Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung — wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe erfordern frühzeitiges, strategisches Handeln.

Wirtschaftsstrafrecht in Kiel und bundesweit

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren unterscheiden sich fundamental von klassischen Strafverfahren. Sie sind komplex, dauern oft Jahre und betreffen häufig Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Die Vorwürfe reichen von Betrug über Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzstraftaten bis hin zu Bilanzdelikten. Die Folgen sind existenziell: Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen Berufsverbote, Vermögensabschöpfung und der Verlust der wirtschaftlichen Existenz.

Betrug (§ 263 StGB)

Der Betrugsvorwurf ist einer der häufigsten im Wirtschaftsstrafrecht. Er setzt eine Täuschungshandlung voraus, die zu einer Vermögensverfügung führt, welche wiederum einen Vermögensschaden verursacht. In der Praxis sind die Grenzen zwischen vertraglichem Streit, Irrtum und strafbarem Betrug oft fließend. Eine sorgfältige Prüfung der Tatbestandsmerkmale — insbesondere des Vorsatzes und der Bereicherungsabsicht — ist unerlässlich.

Untreue (§ 266 StGB)

Untreue betrifft Personen, die eine Vermögensbetreuungspflicht verletzen oder ihre Befugnisse missbrauchen und dadurch dem Vermögensinhaber einen Nachteil zufügen. Klassische Fälle sind überhöhte Gehaltszahlungen, Kick-back-Vereinbarungen oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers. Die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Untreue ist hochumstritten und bietet Verteidigungsansätze.

Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Steuerhinterziehung gehört zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten. Sie liegt vor, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden oder eine Offenbarungspflicht verletzt wird. Entscheidend ist die Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags, die Dauer der Tat und ob eine Selbstanzeige noch möglich ist. Eine Selbstanzeige kann unter engen Voraussetzungen Straffreiheit bewirken — doch Vorsicht: Fehlerhafte Selbstanzeigen können die Lage verschlimmern.

Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)

Wer im Vorfeld oder während einer Insolvenz Vermögenswerte beiseite schafft, Gläubiger benachteiligt oder Buchführungspflichten verletzt, macht sich der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts oder der Gläubigerbegünstigung strafbar. Diese Delikte werden streng verfolgt, insbesondere wenn hohe Schadenssummen im Raum stehen.

Bilanzdelikte und Bilanzfälschung

Die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung von Buchführungspflichten oder die Erstellung falscher Bilanzen können sowohl zivilrechtliche Haftung als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders betroffen sind Geschäftsführer, Vorstände und Steuerberater.

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen

Hausdurchsuchungen sind ein häufiges Mittel der Ermittlungsbehörden im Wirtschaftsstrafrecht. Sie erfolgen oft überraschend, in den frühen Morgenstunden, und können sowohl Geschäftsräume als auch Privatwohnungen betreffen. Wichtig ist: Sie haben das Recht auf anwaltlichen Beistand während der Durchsuchung. Eine frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers kann verhindern, dass Beweismittel unrechtmäßig beschlagnahmt werden oder Aussagen gemacht werden, die später gegen Sie verwendet werden.

Verteidigungsstrategie im Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren erfordern eine Verteidigung, die nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich denkt. Die Verteidigung muss die Geschäftsabläufe verstehen, komplexe Vertragswerke durchdringen und eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen zusammenarbeiten. Rechtsanwalt Andreas Meyer verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern und Führungskräften und arbeitet strategisch, sachkundig und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen — sei es durch Verfahrenseinstellung, Freispruch oder Strafmilderung.