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Verkehrsstrafrecht in Kiel

Führerschein, Fahrverbot, Freiheitsstrafe — im Verkehrsstrafrecht zählt jede Stunde. Verteidigung vom ersten Tag an.

Verkehrsstrafrecht in Kiel und Schleswig-Holstein

Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe gehen weit über bloße Ordnungswidrigkeiten hinaus. Bei Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung im Straßenverkehr drohen nicht nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen, sondern regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis — ein existenzieller Eingriff für viele Mandanten.

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist einer der häufigsten verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfe. Die Rechtsprechung ist streng, doch entscheidend sind die Qualität der Blutprobe, die Einhaltung von Messverfahren und die Umstände der Kontrolle. Eine frühe anwaltliche Prüfung der Beweismittel kann den Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch bedeuten.

Besonders relevant: Die 0,3-Promille-Grenze bei relativer Fahruntüchtigkeit und die 1,1-Promille-Grenze bei absoluter Fahruntüchtigkeit. Auch unterhalb von 1,1-Promille kann eine Strafbarkeit bestehen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Eine sorgfältige Prüfung der Umstände - und ob es sich tatsächlich um Ausfallerscheinungen handelte - ist unerlässlich.

Fahrerflucht (§ 142 StGB — unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Der Vorwurf der Fahrerflucht wiegt schwer und führt regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer den Unfallort verlässt, ohne die Feststellung seiner Person und seines Fahrzeugs zu ermöglichen, macht sich strafbar — selbst bei geringfügigen Schäden.

Zentral ist die Frage, ob sich der Beschuldigte der Tatbestandsverwirklichung bewusst war und ob ein Nachträgliches Sich-Stellen (§ 142 Abs. 4 StGB) innerhalb von 24 Stunden erfolgte. Auch hier gilt: Wer sich zeitnah nach dem Vorfall meldet und kooperiert, hat Anspruch auf tätige Reue und kann einer Verurteilung entgehen.

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr

Werden Menschen durch Verkehrsdelikte verletzt oder getötet, greifen § 222 StGB (fahrlässige Tötung) oder § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung). Die Strafrahmen sind erheblich: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind möglich. In diesen Fällen ist eine umfassende Aufklärung der Unfallursache, die Prüfung von Gutachten und die Vertretung gegenüber Nebenklägern entscheidend.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann nach § 315c StGB bestraft werden. Dies betrifft etwa erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder gefährliche Überholmanöver. Auch hier droht regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verteidigungsstrategie: Führerscheinerhalt als Ziel

In den meisten verkehrsstrafrechtlichen Verfahren steht nicht nur die Frage von Schuld oder Unschuld im Raum, sondern vor allem die Frage, ob die Fahrerlaubnis erhalten werden kann. Für Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und viele andere Mandanten ist der Führerschein existenziell. Eine strategisch kluge Verteidigung zielt daher nicht nur auf Freispruch oder milde Strafe, sondern insbesondere auf den Erhalt der Fahrerlaubnis — durch Verfahrenseinstellungen, mildernde Umstände oder durch Vermeidung einer Entziehungsentscheidung.

Rechtsanwalt Andreas Meyer vertritt Mandanten in sämtlichen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren in Kiel, Schleswig-Holstein und bundesweit — vom ersten Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln. Der Fokus liegt auf einer sachkundigen, strategischen Verteidigung, die alle Möglichkeiten des materiellen und prozessualen Rechts ausschöpft.