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Sexualstrafrecht in Kiel

Vorwürfe im Sexualstrafrecht sind existenzbedrohend. Diskretion, Erfahrung und eine konsequente Verteidigungsstrategie entscheiden.

Sexualstrafrecht in Kiel — Verteidigung mit Diskretion und Sachverstand

Verfahren wegen Sexualdelikten gehören zu den sensibelsten und heikelsten Bereichen des Strafrechts. Die Vorwürfe wiegen schwer, die gesellschaftliche Ächtung ist enorm, und die Strafrahmen sind hoch. Gleichzeitig sind Sexualstrafverfahren oft von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen geprägt, in denen Beweisschwierigkeiten auf beiden Seiten bestehen. Eine sachkundige und diskrete Verteidigung ist daher unerlässlich.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§§ 177, 178 StGB)

Die Tatbestände der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung wurden in den letzten Jahren deutlich erweitert. Heute gilt: „Nein heißt Nein" — jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person ist strafbar. Die Strafrahmen reichen von Geldstrafe bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen. Entscheidend sind oft die Glaubhaftigkeitsbeurteilung der Zeugenaussagen und die Frage, ob der erkennbare Wille des Opfers vorlag.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB)

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit besonderer Strenge verfolgt. Bereits das Vorzeigen pornografischer Darstellungen gegenüber Kindern ist strafbar, ebenso wie jede Form körperlicher sexueller Handlung. In diesen Verfahren ist die Verteidigung besonders komplex, da die Aussagen von Kindern besonderen Beweiswürdigungsregeln unterliegen und oft Sachverständige hinzugezogen werden.

Kinderpornografie und Jugendpornografie (§§ 184b, 184c StGB)

Der Besitz, die Verbreitung oder Herstellung von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Schriften ist strafbar. In Zeiten von Smartphones und sozialen Medien kommt es immer häufiger vor, dass Personen unwissentlich in den Besitz solcher Dateien gelangen — etwa durch Weiterleitungen in Chatgruppen. Die Strafverfolgungsbehörden gehen hier konsequent vor, und bereits der bloße Besitz ist strafbar. Entscheidend ist oft die Frage des Vorsatzes und der Kenntnis vom Inhalt der Dateien.

Exhibitionistische Handlungen und Belästigung

Auch scheinbar weniger schwerwiegende Delikte wie exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB) oder sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) können erhebliche Konsequenzen haben — von Geldstrafen bis hin zur Eintragung ins Führungszeugnis, was berufliche Folgen haben kann.

Aussage-gegen-Aussage: Die zentrale Herausforderung

Viele Sexualstrafverfahren beruhen auf der Aussage einer einzigen Person — der mutmaßlich geschädigten Person. Objektive Beweise fehlen oft. In diesen Fällen kommt es entscheidend auf die Glaubhaftigkeitsbeurteilung an. Hier sind sachverständige Gutachten, die Prüfung der Konstanz und Kohärenz der Aussagen sowie die Analyse möglicher Motivationen von zentraler Bedeutung. Eine sorgfältige Verteidigung prüft jede Aussage auf Widersprüche, Unstimmigkeiten und alternative Erklärungen.

Absolute Vertraulichkeit und Diskretion

Rechtsanwalt Andreas Meyer ist sich der Sensibilität dieser Verfahren bewusst. Jeder Mandant hat Anspruch auf absolute Vertraulichkeit. Alle Gespräche unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Verteidigung erfolgt sachkundig, strategisch und mit dem Ziel, die Rechte des Mandanten umfassend zu wahren — sei es durch Verfahrenseinstellung, Freispruch oder Strafmilderung.