Erste Hilfe im Strafrecht — Kiel
Was Sie sofort wissen müssen, wenn die Polizei vor der Tür steht, Sie festgenommen oder zur Vernehmung geladen werden.
Was immer gilt — in jeder Situation.
Diese sechs Regeln gelten unabhängig davon, worum es geht, wo Sie sind oder was Ihnen vorgeworfen wird.
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen — weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft. Schweigen kann nie gegen Sie verwendet werden. Jede Aussage hingegen schon.
„Ich mache ohne meinen Anwalt keine Angaben."
Sie haben das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren — auch unmittelbar nach der Festnahme und vor jeder Vernehmung. Die Polizei darf Sie nicht daran hindern.
0171 – 40 75 75 8
„Plaudern" mit Beamten richtet fast immer Schaden an. Auch scheinbar harmlose Angaben können in einer Akte gegen Sie verwendet werden. Höfliches Schweigen ist keine Provokation — es ist Ihr Recht.
Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen Maßnahmen der Polizei, auch wenn diese rechtswidrig erscheinen. Widerstand wird eigenständig verfolgt. Machen Sie Einwände verbal geltend:
„Ich widerspreche dieser Maßnahme."
Prägen Sie sich alles ein: Uhrzeit, Namen der Beamten, Äußerungen, Ablauf, was durchsucht oder mitgenommen wurde. Diese Informationen sind für Ihre Verteidigung unverzichtbar.
Erteilen Sie keine Zustimmung zu Maßnahmen, die über den Beschluss hinausgehen. Wenn Beamte fragen „Dürfen wir auch dort nachsehen?" — antworten Sie klar:
„Dazu gebe ich keine Einwilligung."
Was tun, wenn …
Konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die häufigsten Situationen.
… die Polizei vor Ihrer Tür steht
- Tür nicht sofort öffnen. Fragen Sie durch die geschlossene Tür nach dem Grund. Bitten Sie um Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses.
- Durchsuchungsbefehl verlangen und lesen. Eine Durchsuchung ist grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss zulässig. Was steht drin — was darf durchsucht werden?
- Sofort Rechtsanwalt anrufen. Versuchen Sie, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts zu verzögern — dies ist rechtlich zulässig, solange keine Gefahr im Verzug besteht.
- Schweigen während der gesamten Maßnahme. Kommentieren Sie nichts. Erklären Sie nichts. Auch keine „kurze Klarstellung".
- Sicherstellungsprotokoll verlangen. Das steht Ihnen zu. Widersprechen Sie der Sicherstellung ausdrücklich verbal.
- Zeugen hinzuziehen. Bitten Sie eine Vertrauensperson, anwesend zu sein und ebenfalls zu beobachten.
… Sie festgenommen werden
- Kein körperlicher Widerstand. Kooperieren Sie körperlich. Sagen Sie laut: „Ich widersetze mich dieser Maßnahme nicht, erhebe aber ausdrücklichen Widerspruch."
- Recht auf Information einfordern. Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie festgenommen werden. Fragen Sie ruhig danach.
- Anwalt benennen. „Ich möchte meinen Rechtsanwalt benachrichtigen." Dieses Recht ist nicht verhandelbar.
- Nur Pflichtangaben machen. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit. Alles weitere — Schweigen.
- Kein Protokoll ohne Prüfung unterschreiben. Idealerweise keines ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt.
- Richtervorführung einfordern. Bei vorläufiger Festnahme müssen Sie spätestens am nächsten Tag einem Richter vorgeführt werden.
… Sie eine Vorladung erhalten
- Nicht in Panik geraten. Eine Vorladung bedeutet nicht, dass Sie verurteilt werden. Sie bedeutet, dass ermittelt wird.
- Sofort Anwalt kontaktieren — vor dem Termin. Erscheinen Sie niemals unvorbereitet und ohne rechtliche Begleitung als Beschuldigter.
- Keine Erscheinungspflicht als Beschuldigter. Auf eine polizeiliche Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen. Als Zeuge hingegen schon — auch hier vorher anwaltliche Beratung einholen.
- Status klären: Zeuge oder Beschuldigter? Das bestimmt Ihre Rechte und Pflichten grundlegend. Kein Termin ohne diese Klärung.
- Keine Aussage ohne Vorbereitung. Selbst wenn Sie unschuldig sind — eine unbedachte Aussage kann Ermittlungen erst ins Rollen bringen.
… Ihr Büro oder Geschäft durchsucht wird
- Mitarbeiter sofort informieren. Auch diese müssen keine Angaben machen — und haben das Recht zu schweigen.
- Interne Kommunikation stoppen. Keine E-Mails, keine Messenger-Nachrichten, keine Dateilöschungen — das könnte als Verdunkelungshandlung gewertet werden.
- IT-Systeme nicht aktiv bedienen. Nicht wenn Beamte anwesend sind. Verlangen Sie, dass alle IT-Maßnahmen dokumentiert werden.
- Anwalt sofort hinzuziehen. Versuchen Sie, die Durchsuchung bis zu dessen Eintreffen wenn möglich zu verzögern.
- Beschlagnahmeprotokoll verlangen. Dokumentieren Sie genau, welche Unterlagen und Geräte mitgenommen werden.
Was das Gesetz Ihnen garantiert.
Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob Sie schuldig oder unschuldig sind — von der ersten Sekunde an.
Recht auf Verteidiger
Sie können sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen — auch bereits im Ermittlungsverfahren, vor jeder Aussage und unmittelbar nach der Festnahme. Die Polizei darf Sie nicht davon abhalten.
Schweigerecht
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Dieses Recht gilt ohne Ausnahme und darf nicht als Indiz für Schuld gewertet werden. Es muss Ihnen vor jeder Vernehmung mitgeteilt werden.
Richterliche Vorführung
Jede vorläufige Festnahme muss unverzüglich einem Richter vorgelegt werden — spätestens am Tag nach der Festnahme. Keine Behörde darf Sie ohne richterliche Entscheidung dauerhaft festhalten.
Sicherstellungsprotokoll
Bei einer Durchsuchung haben Sie das Recht zu erfahren, was sichergestellt wird, und ein entsprechendes Protokoll zu erhalten. Verlangen Sie dieses ausdrücklich — und widersprechen Sie der Maßnahme verbal.
Jetzt ist Schnelligkeit entscheidend.
Jede Stunde ohne anwaltlichen Beistand kann Ihr Verfahren belasten. Rufen Sie sofort an — rund um die Uhr.