Auslieferungsrecht und internationale Rechtshilfe in Kiel
Das Auslieferungsrecht und die internationale Rechtshilfe in Strafsachen sind hochkomplexe Rechtsgebiete, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Europäische Union hat mit dem Europäischen Haftbefehl ein Instrument geschaffen, das Auslieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten erheblich beschleunigt. Doch auch außerhalb der EU finden zahlreiche Auslieferungsverfahren statt — etwa mit den USA, der Schweiz oder der Türkei. Wer von einer Auslieferung betroffen ist, muss schnell handeln: Die Fristen sind kurz, und die rechtlichen Hürden sind hoch.
Der Europäische Haftbefehl (EuHb)
Der Europäische Haftbefehl ist das zentrale Instrument der justiziellen Zusammenarbeit innerhalb der EU. Er ermöglicht es einem Mitgliedstaat, eine Person, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe zu überstellen. Anders als bei klassischen Auslieferungsverfahren entfällt weitgehend die materiellrechtliche Prüfung — es handelt sich um ein rein justizielles (Abwicklungs-)Verfahren.
Entscheidend ist: Ein Europäischer Haftbefehl kann nur in engen Grenzen abgelehnt werden. Die wichtigsten Ablehnungsgründe sind:
- Verjährung der Tat nach deutschem Recht
- Ne bis in idem — die Tat wurde bereits in einem anderen Staat abgeurteilt
- Politische Verfolgung oder Gefahr unmenschlicher Behandlung
- Fehlende beiderseitige Strafbarkeit bei bestimmten Delikten
Auslieferungshaft
Wer von einem Europäischen Haftbefehl betroffen ist, wird in der Regel sofort in Auslieferungshaft genommen. Diese Haft kann Wochen oder Monate dauern, bis über die Auslieferung entschieden wird. Eine Verteidigung muss daher schnell handeln, um eine Haftprüfung zu erwirken oder Haftbedingungen zu verbessern.
Klassische Auslieferungsverfahren (außerhalb der EU)
Außerhalb der EU kann die Auslieferung aufgrund von bilateralen Verträgen, Auslieferungsabkommen mit der EU oder gänzlich vertragslos allein auf Basis diplomatischer Zusicherungen erfolgen.
Internationale Rechtshilfe
Neben der Auslieferung gibt es zahlreiche andere Formen der internationalen Rechtshilfe: Zeugenbefragungen im Ausland, Durchsuchungen auf Ersuchen ausländischer Behörden oder der Europäischen Staatsanwaltschaft, Herausgabe von Beweismitteln oder Vollstreckung ausländischer Urteile. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung wichtig, um sicherzustellen, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben.
Verteidigung in Auslieferungsverfahren
Die Verteidigung in Auslieferungsverfahren erfordert spezialisierte Kenntnisse im internationalen Strafrecht und der Rechtshilfepraxis. Entscheidend ist, dass schnell gehandelt wird: Die Fristen für Rechtsmittel sind kurz, und jede Verzögerung kann entscheidend sein. Rechtsanwalt Andreas Meyer verfügt über langjährige Erfahrung in Auslieferungsverfahren und internationalen Rechtshilfeersuchen, war bereits mehrfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht und konnte seinen Mandanten ihre Freiheit erkämpfen. Er vertritt Mandanten in Verfahren vor deutschen Gerichten und arbeitet eng mit Anwälten im Ausland zusammen, um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten.